AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, deren Tätigkeit im Sinne des §652 ff BGB auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet ist. Unser Erfolgshonorar ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Adressaten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/ Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§5 Ersatz- und Folgegeschäft
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Provisionsansprüche
Unser Honorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen in der Regel 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt., in Einzelfällen kann die Provision auch abweichen. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechts erhalten wir vom Berechtigten 2,38% inkl. MwSt., des Verkehrswerts des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechts 2,38% inkl. MwSt. des Kaufpreises vom Auftraggeber.
Bei Mietverträgen über Wohnräume 2,5 Monatskaltmieten inkl.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Adressaten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/ Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§5 Ersatz- und Folgegeschäft
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Provisionsansprüche
Unser Honorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen in der Regel 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt., in Einzelfällen kann die Provision auch abweichen. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechts erhalten wir vom Berechtigten 2,38% inkl. MwSt., des Verkehrswerts des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechts 2,38% inkl. MwSt. des Kaufpreises vom Auftraggeber.
Bei Mietverträgen über Wohnräume 2,5 Monatskaltmieten inkl.
MwSt., sofern dieses gesetzlich zulässig ist (z.B. Suchaufträge, etc.).
Bei Vermittlung von Hypotheken, Grundschulden, Ratenkredite beträgt die an uns zu zahlende Provision 2% des vermittelten Betrages des Darlehens oder der Grundschuld, zahlbar vom Darlehensnehmer. Die Vermittlerprovision ist fällig bei Abschluss des Vertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer (. z.B. NRW Bank, Schuldübernahmen, Beantragung von Zuschüssen, etc.)
§7 Vorkenntnis
Den Anspruch der Vorkenntnis einer Immobilie / eines Grundstückes kann der Kauf- bzw. Mietinteressent nur dann geltend machen, wenn er dies unter Bekanntgabe und Vorlage seiner Informationsquelle, innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitteilt. Ansonsten kann ein Schadensersatzanspruch in Höhe der entstandenen Aufwendungen entstehen.
§8 Aufwendungsersatz
Falls der Auftraggeber seine Absichten im Immobilienmaklerbereich aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der Sachkosten zu erstatten und zwar Pauschal 500,00 EUR zzgl. MwSt. Dem Auftraggeber bleibt es frei nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war als dieser Pauschalbetrag. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag nachträglich wieder aufgehoben wird, oder ein vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Bei Beschaffung von Objektunterlagen im Bereich Darlehensvermittlung (z.B. Behörden), ist ein Honorar für die von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten), mindestens jedoch 300 EUR zzgl. MwSt zu zahlen.
§9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§10 Datenverarbeitung / Speicherung
Ihre Angaben werden ausschließlich von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH die personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern darf. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH erstellten Fotos, Pläne usw. sind von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet auch nicht mit dem Abschluss der Beauftragung, oder dem Maklervertrag.
§11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§12 Gerichtsstand
Sind Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH vereinbart.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Bei Vermittlung von Hypotheken, Grundschulden, Ratenkredite beträgt die an uns zu zahlende Provision 2% des vermittelten Betrages des Darlehens oder der Grundschuld, zahlbar vom Darlehensnehmer. Die Vermittlerprovision ist fällig bei Abschluss des Vertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer (. z.B. NRW Bank, Schuldübernahmen, Beantragung von Zuschüssen, etc.)
§7 Vorkenntnis
Den Anspruch der Vorkenntnis einer Immobilie / eines Grundstückes kann der Kauf- bzw. Mietinteressent nur dann geltend machen, wenn er dies unter Bekanntgabe und Vorlage seiner Informationsquelle, innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitteilt. Ansonsten kann ein Schadensersatzanspruch in Höhe der entstandenen Aufwendungen entstehen.
§8 Aufwendungsersatz
Falls der Auftraggeber seine Absichten im Immobilienmaklerbereich aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der Sachkosten zu erstatten und zwar Pauschal 500,00 EUR zzgl. MwSt. Dem Auftraggeber bleibt es frei nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war als dieser Pauschalbetrag. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag nachträglich wieder aufgehoben wird, oder ein vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Bei Beschaffung von Objektunterlagen im Bereich Darlehensvermittlung (z.B. Behörden), ist ein Honorar für die von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten), mindestens jedoch 300 EUR zzgl. MwSt zu zahlen.
§9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§10 Datenverarbeitung / Speicherung
Ihre Angaben werden ausschließlich von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH die personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern darf. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH erstellten Fotos, Pläne usw. sind von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet auch nicht mit dem Abschluss der Beauftragung, oder dem Maklervertrag.
§11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen der Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§12 Gerichtsstand
Sind Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Finanzierungs- und Immobilienservice Wilske GmbH vereinbart.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

